Ab dem 15. März kann die Energiepauschale von 200 Euro von Studierenden über die Plattform Einmalzahlung200.de beantragt werden. Antragsberechtigt sind in Deutschland gut 3,5 Millionen Student*innen und Fachschüler*innen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule inskribiert oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher*innen oder Techniker*innen ausgebildet. Die Energiepauschale soll als Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise dienen und wird weder besteuert noch bei Sozialleistungen angerechnet.