Deutsches Verfassungsgericht verhandelt über Wahl-Wiederholung

18.7.2023

Die Wahlpannen in Berlin vom September 2021 haben mittlerweile das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erreicht. Dort verhandelt der zweite Senat heute, 19. Juli, seit gestern über die Beschwerde der Christlich Demokratischen Union (CDU), die im viel größerem Maßstab die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin fordert, als es der Deutsche Bundestag bisher beschlossen hat. Bisher wurden in Berlin zwar die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung komplett wiederholt, nicht jedoch die Bundestagswahl. Der Bundestag erklärte im November 2022 die Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken für ungültig und wollte nur dort die Wahl wiederholen, der Beschluss wurde mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet. Nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion müssen die Wahlen aber in sechs weiteren Berliner Bundestagswahlkreisen für ungültig erklärt werden.

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin