Belgrader*innen müssen Klimaanlagen von Fassaden entfernen

10.7.2023

Eine Richtlinie über das Entfernen der Klimaanlagen von Hausfassaden zählte zu den Neuigkeiten, die mit der Gesetzesänderung im Bereich Planung und Bauwesen in der serbischen Hauptstadt vorgesehen sind und über die aktuell der Gemeinderat entscheidet. Die Geräte sollen künftig so montiert werden müssen, dass sie die unmittelbare Umgebung nicht beeinträchtigen. Bei Verstößen werden Geldbußen zwischen 214 und 427 Euro für natürliche und bis zu 855 Euro für juristische Personen verhängt. Der Beschluss werde jedoch nicht sofort umgesetzt, die Belgrader*innen haben eine Frist von zehn Jahren, um alle Klimaanlagen von den Außenfassaden zu beseitigen. Für öffentliche Gebäude sowie Gebäude in der Umgebung von geschützten Kulturgütern wird diese Frist kürzer sein. Laut dem Belgrader Oberstadtplaner Marko Stojčić (SNS – Serbische Fortschrittspartei) können die Klimageräte von der Straßenseite auf die Fassaden der Innenhöfe, aufs Dach oder auf die Terrassen verlegt werden.​

Quelle: B92.net, Belgrad