Das slowakische Parlament hat am 21. Juni 2023 einstimmig eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Verkauf und die Verwendung bestimmter pyrotechnischer Gegenstände in der Slowakei untersagt. Das Verbot betrifft Feuerwerkskörper der Kategorien F2 und F3, wie beispielsweise Feuerwerkskörper oder Blitzknallkörper. Insbesondere Feuerwerkskörper, die hauptsächlich Lärm erzeugen, dürfen nicht mehr verkauft oder verwendet werden. Die neue Gesetzgebung legt zudem die Zeiten fest, zu denen andere Feuerwerkskörper verwendet werden dürfen: vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis Mitternacht und am 1. Jänner von Mitternacht bis 2 Uhr morgens. Ein Abstand von mindestens 250 Metern zu unter anderem Krankenhäusern, Hospizen, Pflegeheimen, Sozialeinrichtungen, Tierheimen und -kliniken sowie Zoos muss eingehalten werden, um Feuerwerkskörper verwenden zu dürfen. Des Weiteren haben die Abgeordneten Änderungen beschlossen, die den Verkauf von Pyrotechnik in Selbstbedienungsläden, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind, untersagen. Gemäß dem Gesetz kann Pyrotechnik auch außerhalb der festgelegten Zeiträume erworben werden, sofern dies von der Gemeinde genehmigt wurde. Die neue Gesetzgebung, die das Wohlergehen der Bevölkerung sowie den Schutz von Tieren und sensiblen Einrichtungen gewährleisten soll, tritt am 2. Jänner 2024 in Kraft. Die Slowakei schließt sich damit anderen Ländern an, die Maßnahmen ergreifen, um die Belastung durch Feuerwerkskörper während bestimmter Zeiträume zu begrenzen.