Als Reaktion auf die Verabschiedung des neuen Gesetzesentwurfs
im Strafgesetzbuch der Republika Srpska (RS) äußerte das OSZE-Büro für
demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHIR) Bedenken hinsichtlich
ihrer Vereinbarkeit mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. In der neu
veröffentlichten Analyse der OSZE-Mission in Bosnien-Herzegowina wird das Recht
auf freie Meinungsäußerung als ein Menschenrecht von zentraler Bedeutung für
einen funktionierenden demokratischen Staat beschrieben. Die OSZE warnt davor,
dass sich Verleumdungsgesetze äußerst negativ auf die Wahrnehmung des Rechts
auf freie Meinungsäußerung auswirken können. Deshalb sei es wichtig, dass
Verleumdungsgesetze so formuliert werden, dass ein möglicher Missbrauch durch Behörden verhindert
werden kann. Die RS-Behörden werden aufgefordert, die Verabschiedung von
weiteren Bestimmungen, die "Beleidigungen" und
"Verleumdung" unter Strafe stellen, nicht fortzusetzen.