Verwaltungsgerichtshof bestätigt Kürzung des Zagreber Betreuungsgeldes

28.2.2023

Am Montag, dem 27. Februar 2023, hat der Hohe Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien der Stadt Zagreb recht gegeben und die Entscheidung über die Kürzung des städtischen Betreuungsgeldes für rechtskräftig erklärt. Laut dem Urteil wurde die Klage der Betreuungsgeld-Bezieher*innen als unbegründet abgewiesen. Der im September des Vorjahres verabschiedete Beschluss des Zagreber Gemeinderates sieht eine schrittweise Einstellung der finanziellen Unterstützung und einen längeren Übergangszeitraum vor, was den Empfänger*innen ermögliche, sich darauf einzustellen. Außerdem wertet der Gerichtshof die Tatsache positiv, dass arbeitslose Eltern mit drei oder mehr Kindern nach dem neuen Modell wieder in den Beruf einsteigen und ihre Kinder nicht mehr zu Hause, sondern im Kindergarten betreuen lassen können. Diesbezüglich erklärte die Zagreber Vizebürgermeisterin Danijela Dolenec (M – Wir können's!), dass dadurch heuer rund 21 Millionen Euro eingespart werden sollen. Die eingesparten Mittel sollen in den Kapazitätsausbau der Kindergartenplätze fließen. Die Betreuungsgeld-Bezieher*innen werden statt über 700 Euro ab dem 1. April rund 530 Euro und ab dem 1. Juli 2023 nur mehr etwa 260 Euro erhalten. Empfänger*innen der Leistung haben sich mit dem Urteil unzufrieden gezeigt und eine Verfassungsklage angekündigt.

Quelle: Jutarnji list, Zagreb