Studierende in Berlin können auch vier Wochen nach Inkrafttreten des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes keine Energiepauschale beantragen. Das Gesetz sieht vor, dass Studierende und Fachschüler*innen einmalig 200 Euro als Energiepauschale erhalten. Die dazu notwendige Online-Plattform ist allerdings noch immer nicht freigeschaltet, wie eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mitteilte. Das Ministerium arbeite mit den Ländern "intensiv an der Erstellung einer zentralen Antragsplattform und an digitalen Strukturen vom Antrag bis zur Auszahlung", teilte die Sprecherin mit.