Mit Novellen des Ausländer*innengesetzes und des Gesetzes über die Beschäftigung, selbstständige Erwerbstätigkeit und Arbeit von Ausländer*innen wurde ausländischen Arbeitskräften in Slowenien ein schnellerer Erwerb der Arbeitserlaubnis ermöglicht. Dadurch möchte die Regierung den Personalmangel im Land lindern. Außerdem wurde durch die Änderungen die Frist für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber*innen von neun auf drei Monate verkürzt. Slowenische Gemeinden weisen jedoch diesbezüglich auf Integrationsprobleme hin und befürchten eine zusätzliche finanzielle Belastung für die kommunalen Haushalte.