Mitte 2023 sollte die E-Akte an den Berliner Gerichten eingeführt werden. Dieser Plan, der maßgeblich von der noch von der Partei Die Linke geführten Justizverwaltung vorangetrieben wurde, droht jedoch zu scheitern. Der Gesamtrichterrat hat die Einführung nun nämlich wegen gravierender Mängel gestoppt. Zwar erkennt auch der Gesamtrichterrat, eine Art Personalrat für die Richterschaft, dass die Einführung der E-Akte notwendig ist. Erfahrungen zeigten aber, dass es "nicht hilfreich ist, einen schlecht vorbereiteten Systemwechsel vorzunehmen". Der Gesamtrichterrat fordert einen längeren Testbetrieb, begründet wird das mit den Erfahrungen aus den Pilotverfahren. Die Rede ist von Leistungsproblemen des Akten-Programms. Auch bei Schulungen, Personal und Technik wurden Mängel verzeichnet. Zudem seien die Säle der ordentlichen Gerichte offenbar noch nicht ausreichend für Verhandlungen mit der E-Akte vorbereitet. Von insgesamt 274 Sälen sind laut Gesamtrichterrat nur 15 Säle fertig. Ob die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die komplette Umstellung bis 1. Jänner 2026 eingehalten werden kann, ist unklar.