Falls sich bei der Berliner Wahlwiederholung am 12. Februar das Mehrheitsverhältnis auf Lokalebene ändern sollte, werden Bezirksbürgermeister*innen und die Stadträt*innen der Bezirksämter trotzdem in ihren aktuellen Positionen bleiben – auch wenn sie nach der Wahl keine Mehrheit mehr haben sollten. Grund sei, dass Mitglieder der Bezirksämter zu Beamt*innen auf Dauer der Wahlperiode ernannt werden und nur mit einer Zwei-Drittelmehrheit von der Bezirksverordnetenversammlung wieder abgewählt werden könnten. Laut Senatsinnenverwaltung wird die Wahlperiode trotz Wahlwiederholung ununterbrochen fortgesetzt.