In Berlin ist die Ganztagsschule seit dem Jahr 2005
die Regelschulform bei Grundschulen und umfasst die Jahrgänge 1 bis 6. Die
meisten Schulen kooperieren zur Umsetzung des Nachmittagsbetreuungsangebots,
welche Hortbetreuung genannt wird, mit freien Träger*innen der Jugendhilfe wie
auch mit Vereinen, Musikschulen und Bibliotheken. Bisher war die Hortbetreuung
nur für die Jahrgänge 1 und 2 gebührenfrei. Das Abgeordnetenhaus
beschloss am vergangenen Donnerstag einstimmig eine Gesetzesänderung, wonach ab
dem 1. August 2023 auch die Hortbetreuung für Schüler*innen in der 3. Klasse
gebührenfrei sein wird. Die Bildungsverwaltung schätzt, dass rund 35.000
Schüler*innen von der Gesetzesänderung profitieren werden.