Vier Personen essen in einem Schanigarten.

365 Tage Schanigarten in Wien

6.9.2023

Die neue Schanigartenregelung der Stadt Wien wird es den Wirt*innen und Café-Betreiber*innen künftig ermöglichen, Schanigärten unter festgelegten Bedingungen das ganze Jahr über zu betreiben.

Die neuen Bedingungen schreiben vor, dass der Schanigarten im bewilligten Zeitraum grundsätzlich immer betriebsbereit sein muss und nicht als Lagerfläche genutzt werden darf. Außerdem müssen Gastronom*innen zukünftig in ihren Schanigärten für ein gesittetes Verhalten ihrer Gäste sorgen.

Bisher konnten Gastronomiebetriebe sowohl Winter- als auch Sommerschanigarten nur in unterschiedlicher Größe errichten und separat bewilligen lassen. Nun ersparen sich die Gastronom*innen den zeit- und kostenaufwendigen Auf- und Abbau der Schanigärten und die Stadt Wien hat langfristig einen geringeren Verwaltungsaufwand. Die neue Regelung wurde in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Wien erarbeitet.

365 Tage im Schanigarten